

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden: Rückforderungen des Landes der vor dem 8. April 2020 beantragten Corona-Soforthilfen waren nicht rechtmäßig. Doch: Die CDU-Wirtschaftsministerin ist bislang nicht bereit, schon zurückgezahlte Beträge zu erstatten.
Du bist betroffen? Dann melde dich bei über unser Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“:
https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/
Es geht um mehr als 60.000 Fälle und insgesamt rund 430 Millionen Euro – Geld, das die Wirtschaft in unserem Land dringend braucht. Wir fordern: Alle rechtswidrigen Rückforderungen müssen sofort gestoppt und bereits gezahlte Beträge zurückerstattet werden – egal, ob Betriebe geklagt haben oder nicht. Viele kleine Unternehmen und Selbstständige haben im Vertrauen auf den Staat die Soforthilfen zurückgezahlt – jetzt ist der Staat am Zug!