In einer Kleinen Anfrage habe ich das Ministerium um die Beantwortung dieser sechs Fragen gebeten:
1. Was ist ihr über die komplette Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs bekannt und seit wann ist sie darüber informiert?
2. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Bahn dazu zu bewegen, die Zeit der Sperrung zu verkürzen bzw. die notwendigen Arbeiten im Rahmen einer Teilsperrung durchzuführen
3. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit der vorgesehenen Baumaßnahmen?
4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Bahn dazu zu bewegen, einen reibungslosen und hochwertigen Schienenersatzverkehr (SEV) zu organisieren?
5. Wie ist sie als Bestellerin des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Planung des SEV eingebunden
6. Welche Strafzahlungen bzw. Rückvergütungen erwartet sie auf Grund der nicht stattgefundenen Kilometerleistung?
Das Antwortschreiben finden Sie hier: