


„Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. November 2025, mit der Zuwendung für Busbetriebshöfe nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) befasst. Hintergrund ist die Kritik des Rechnungshofs, dass vom zuständigen Ministerium kein Wirtschaftlichkeitsnachweis verlangt wird. Das Ausschuss beschloss daher auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU in der Sitzung einstimmig, dass die Landesregierung hier künftig anders vorgehen muss. Das teilte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir (SPD) mit.“