In einer Kleinen Anfrage bat ich die Landesregierung um die Beantwortung von sechs Fragen:
Ich frage die Landesregierung:
1. Was ist ihr über die komplette Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs bekannt und seit wann ist sie darüber informiert?
2. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Bahn dazu zu bewegen, die Zeit der Sperrung zu verkürzen bzw. die notwendigen Arbeiten im Rahmen einer Teilsperrung durchzuführen?
3. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit der vorgesehenen Baumaßnahmen?
4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Bahn dazu zu bewegen, einen reibungslosen und hochwertigen Schienenersatzverkehr (SEV) zu organisieren?
5. Wie ist sie als Bestellerin des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Planung des SEV eingebunden?
6. Welche Strafzahlungen bzw. Rückvergütungen erwartet sie auf Grund der nicht stattgefundenen Kilometerleistung?
21.08.2025
Rivoir SPD
Begründung
Die fast vierwöchige Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs ist eine schwere Belastung für die Region zumal zeitgleich auch eine Brücke an der B 10 abgerissen wird. Das Land als Aufgabenträger des SPNV muss größtes Interesse daran haben, dass die Sperrzeit minimiert wird bzw. die Arbeiten während einer Teilsperrung durchgeführt werden.