Immer mehr Anbieter von e-Scooter stellen ihre Roller in Ulm zur Verfügung. Das ist grundsätzlich lobenswert, allerdings ärgern sich manche auch zurecht. Wegen des wilden Parkens und den zu schnellen Fahrten durch Fußgängerzonen habe ich beim OB beantragt:
Regeln für e-Scooter
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Entscheidung der Verwaltung, die Anbieter für e-Scooter in Ulm zuzulassen, begrüßen wir ausdrücklich. Für den Mobilitätsmix und die Verkehrswende sind die Gefährte sicherlich eine Bereicherung. Die aufkommenden Klagen, dass die Roller unbedacht und behindernd abgestellt werden, können wir allerdings auch gut nachvollziehen. Wir möchten anregen, dass mit den Anbietern exakte Parkflächen vereinbart werden und die Firmen nur noch diese Flächen mittels Geofencing über GPS für das Ende einer Fahrt und dauerhaftes Parken zulassen. Eine Eingrenzung der Parkflächen ist hier mit einer Genauigkeit von wenigen Metern möglich.
Auch wir haben beobachtet, dass sich die Fahrer oftmals nicht an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere ist es für junge Menschen ein Vergnügen geworden, in der Fußgängerzone spazieren zu fahren. Dies nicht nur am Abend, sondern auch in der belebten Zeit am Tag. KOD und Polizei haben hier bereits Zeit aufgewandt, dies zu unterbinden. Nachvollziehbarerweise reicht deren Personalkontigent dafür nicht aus. Zumindest beim Anbieter „Tier“ wird in manch anderen Städten der e-Scooter automatisch verlangsamt, wenn er in eine festgelegte Zone einfährt. In Ulm ist dies nicht der Fall. Wir beantragen, dies umgehend von allen Anbietern für Fußgängerzonen und Spielstraßen einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rivoir MdL
Stadtrat